Rechnungswesen
Finanzbuchhaltung
Unserer Kanzlei wurde von der DATEV eG das Label "Digitale Kanzlei" verliehen. Wir werden damit für eine konsequente digitale Strategie und deren Umsetzung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Zertifizierung und sehen uns darin bestätigt diese zukunftsorientierten Abläufe und Strukturen auch bei unseren Mandanten im Betrieb/Büro einzuführen und anzuwenden. Dazu stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung ist unabhängig vom Umfang, auch Freiberufler und kleine Gewerbetreibende profitieren davon. Sprechen Sie uns an!
Unserer Kanzlei wurde von der DATEV eG das Label "Digitale Kanzlei" verliehen. Wir werden damit für eine konsequente digitale Strategie und deren Umsetzung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Zertifizierung und sehen uns darin bestätigt diese zukunftsorientierten Abläufe und Strukturen auch bei unseren Mandanten im Betrieb/Büro einzuführen und anzuwenden. Dazu stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung ist unabhängig vom Umfang, auch Freiberufler und kleine Gewerbetreibende profitieren davon. Sprechen Sie uns an!
Lohnbuchhaltung
Lohn in den besten Händen –
wir bieten Ihnen Sicherheit, Qualität und Entlastung
Steuerberater unterliegen – im Gegensatz zu vielen anderen Lohnverarbeitern – einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie haben das Steuergesetz und die Berufsordnung zu beachten. Wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Ihnen mit einem preiswerten, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang der Leistungen – auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit uns vereinbaren können,
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Zu Jahresabschluss, Steuererklärung, Bilanzbuchhaltung gehört natürlich auch die Lohnabrechnung ... Nutzen Sie unser breites Leistungsspektrum! Wir bieten Ihnen in Abhängigkeit von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Branche unterschiedliche Lohnpakete an. In einem gemeinsamen Gespräch legen wir fest, was für Sie die vorteilhafteste Variante ist.
Link zu den Formularen im Downloadbereich
Gerne übernehmen wir auch Ihre Lohnbuchhaltung und das Führen von digitalen Personalakten für Ihre Mitarbeiter, wenn Sie ansonsten Ihre Finanzbuchhaltung selbst erledigen, aber die ebenfalls sehr fortbildungsintensive und technisch aufwendige Lohnabrechnung außer Haus geben wollen.
Lohn-Gebührentabelle (PDF)
Fragen und Antworten zur Lohnbuchhaltung (PDF)

wir bieten Ihnen Sicherheit, Qualität und Entlastung
Steuerberater unterliegen – im Gegensatz zu vielen anderen Lohnverarbeitern – einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie haben das Steuergesetz und die Berufsordnung zu beachten. Wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Ihnen mit einem preiswerten, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang der Leistungen – auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit uns vereinbaren können,
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Zu Jahresabschluss, Steuererklärung, Bilanzbuchhaltung gehört natürlich auch die Lohnabrechnung ... Nutzen Sie unser breites Leistungsspektrum! Wir bieten Ihnen in Abhängigkeit von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Branche unterschiedliche Lohnpakete an. In einem gemeinsamen Gespräch legen wir fest, was für Sie die vorteilhafteste Variante ist.
Link zu den Formularen im Downloadbereich
Gerne übernehmen wir auch Ihre Lohnbuchhaltung und das Führen von digitalen Personalakten für Ihre Mitarbeiter, wenn Sie ansonsten Ihre Finanzbuchhaltung selbst erledigen, aber die ebenfalls sehr fortbildungsintensive und technisch aufwendige Lohnabrechnung außer Haus geben wollen.
Lohn-Gebührentabelle (PDF)
Fragen und Antworten zur Lohnbuchhaltung (PDF)
Jahresabschluss
Ein zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für den Steuerberater, die Banken und das eigene unternehmerische Handeln.
Wir fertigen Ihre Jahresabschlüsse, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen). Zudem bieten wir Ihnen die Erstellung aller unternehmens-bezogenen Steuererklärungen durch Steuerberater an.
Falls Sie Interesse an der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen besteht im Wesentlichen aus der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung. Während die Bilanz eine Gegenüberstellung von Aktiva/Vermögen und Passiva/Schulden zu einem Stichtag ist, stellt die Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendung des Geschäftsjahres dar.
Einnahmenüberschussrechnung: Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Da diese Art der Gewinnermittlung in § 4 Abs. 3 EStG geregelt ist, wird die Einnahmenüberschussrechnung auch „4/3-Rechnung“ genannt. Ein Grundprinzip ist das „Zufluss- und Abflussprinzip“: Es werden für die Gewinnermittlung nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden.
Notwendige Unterlagen Jahresabschluss
Ein zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für den Steuerberater, die Banken und das eigene unternehmerische Handeln.
Wir fertigen Ihre Jahresabschlüsse, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen). Zudem bieten wir Ihnen die Erstellung aller unternehmens-bezogenen Steuererklärungen durch Steuerberater an.
Falls Sie Interesse an der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen besteht im Wesentlichen aus der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung. Während die Bilanz eine Gegenüberstellung von Aktiva/Vermögen und Passiva/Schulden zu einem Stichtag ist, stellt die Gewinn- und Verlustrechnung die Erträge und Aufwendung des Geschäftsjahres dar.
Einnahmenüberschussrechnung: Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Da diese Art der Gewinnermittlung in § 4 Abs. 3 EStG geregelt ist, wird die Einnahmenüberschussrechnung auch „4/3-Rechnung“ genannt. Ein Grundprinzip ist das „Zufluss- und Abflussprinzip“: Es werden für die Gewinnermittlung nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden.
Notwendige Unterlagen Jahresabschluss
Ersetzendes Scannen
Das ersetzende Scannen macht es möglich, dass Sie Ihre Original-Buchungsbelege wie z.B. gescannte Eingangsrechnungen nicht mehr im Papierformat aufbewahren müssen. Der digitale Beleg wird von der Finanzverwaltung wie der Original-Papierbeleg als Buchungsbeleg anerkannt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie müssen nicht über die gesamte Aufbewahrungssauer platzraubende und teure Archive vorhalten. Die Belege sind, da digital vorhanden und geordnet, leicht auffindbar und lesbar, sei es für Sie selbst oder im Falle einer Betriebsprüfung. E-Rechnungen müssen sowieso digital archiviert werden, ein Ausdruck alleine ist nicht ausreichend. Die digitalen Belege werden im Hochsicherheits-Rechenzentrum der DATEV über die gesamte Aufbewahrungsdauer archiviert.
Wir haben in Zusammenarbeit mit der DATEV und unserem Arbeitskreis zur Qualitätssicherung einen Fahrplan erarbeitet, wie Sie das Ersetzende Scannen sicher in Ihrem Büroalltag umsetzen können.
Link zu den Fibu-Downloads
„Ersetzendes Scannen“ (DEMO)

Das ersetzende Scannen macht es möglich, dass Sie Ihre Original-Buchungsbelege wie z.B. gescannte Eingangsrechnungen nicht mehr im Papierformat aufbewahren müssen. Der digitale Beleg wird von der Finanzverwaltung wie der Original-Papierbeleg als Buchungsbeleg anerkannt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie müssen nicht über die gesamte Aufbewahrungssauer platzraubende und teure Archive vorhalten. Die Belege sind, da digital vorhanden und geordnet, leicht auffindbar und lesbar, sei es für Sie selbst oder im Falle einer Betriebsprüfung. E-Rechnungen müssen sowieso digital archiviert werden, ein Ausdruck alleine ist nicht ausreichend. Die digitalen Belege werden im Hochsicherheits-Rechenzentrum der DATEV über die gesamte Aufbewahrungsdauer archiviert.
Wir haben in Zusammenarbeit mit der DATEV und unserem Arbeitskreis zur Qualitätssicherung einen Fahrplan erarbeitet, wie Sie das Ersetzende Scannen sicher in Ihrem Büroalltag umsetzen können.
Link zu den Fibu-Downloads
„Ersetzendes Scannen“ (DEMO)